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Auto Armaturenbrett

Verkehrs
medizinische Gutachten

Im Rahmen von Privatgutachten können Sie bei mir die Begutachtung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beauftragen. Hierbei treten Sie formal als Auftraggeber auf, wenngleich Sie von einer Behörde, dem Landratsamt, dazu aufgefordert wurden, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. 

 

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist nur dann verwertbar, wenn es von einem Facharzt des vorgegebenen Fachgebietes erstellt wird, der über die Verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt und nicht Ihr behandelnder Facharzt ist.

Unten finden Sie ein Informationsblatt, in dem die Rahmenbedingungen und der Ablauf der Begutachtung im Detail beschrieben sind. Wenn Sie mich unter diesen Rahmenbedingungen beauftragen möchten, schreiben Sie mir zunächst eine kurze E-Mail oder rufen mich an, damit wir das weitere Vorgehen festlegen können. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, um abzuklären, ob ausreichend Kapazitäten für eine zeitnahe Erledigung des Auftrags vorhanden sind.

Kontakt

Telefon: 07531 3807106
E-Mail: mail@praxis-drknorr.de

Aus praxisorganisatorischen Gründen bin ich am unkompliziertesten per E-Mail zu erreichen und rufe Sie zeitnah zurück, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten mitteilen.

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