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Verkehrs
medizinische Gutachten

Im Rahmen von Privatgutachten können Sie bei mir die Begutachtung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beauftragen. Hierbei treten Sie formal als Auftraggeber auf, wenngleich Sie von einer Behörde, dem Landratsamt, dazu aufgefordert wurden, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.

 

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist nur dann verwertbar, wenn es von einem Facharzt des vorgegebenen Fachgebietes erstellt wird, der über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt und gleichzeitig nicht Ihr behandelnder Facharzt ist. Diese Voraussetzungen erfülle ich.

Unten finden Sie ein Informationsblatt, in dem die Rahmenbedingungen und der Ablauf der Begutachtung im Detail beschrieben sind. Wenn Sie mich beauftragen möchten, schreiben Sie mir im nächsten Schritt bitte eine kurze E-Mail oder rufen mich an, damit wir das weitere Vorgehen festlegen können.

Kontakt

Um das Gutachten zeitnah bearbeiten zu können, kontaktieren Sie mich bitte in jedem Fall mit ausreichend zeitlichem Vorlauf – insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen oder speziellen Fragestellungen. So können Details besprochen und in den meisten Fällen bereits konkrete Terminabsprachen erfolgen. Nutzen Sie den Kontaktweg Ihrer Wahl:

 

Telefon: 07531 3807106
Telefax: 07531 3504969
E-Mail: mail@praxis-drknorr.de

Aus praxisorganisatorischen Gründen bin ich am unkompliziertesten per E-Mail zu erreichen und rufe Sie zeitnah zurück, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten mitteilen.

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