Psychiatrische Behandlung und Abklärung
Psychiatrische Sprechstunde
In meiner psychiatrischen Sprechstunde berate ich Sie zu allen Themen der klinischen Psychiatrie. Die Kontakte sind zeitlich kürzer als bei den psychotherapeutischen Terminen, zwischen 10 und 45 Minuten. Es kann sich um stützende Gespräche in größeren zeitlichen Abständen handeln, die Einleitung, Fortführung oder Beendigung einer spezifisch medikamentösen Behandlung, die Psychoedukation zu einzelnen Erkrankungen, die Einholung einer Zweitmeinung oder andere Themen, die Sie beschäftigen.
Meine Behandlungsschwerpunkte liegen auf affektiven und psychotischen Störungsbildern, der ADHS, Anpassungs- und akuten Belastungsreaktionen sowie der Unterstützung in Krisensituationen.
Diagnostiksprechstunde
Psychische Erkrankungen können erhebliche Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialleben und die allgemeine Lebenszufriedenheit haben. Durch eine frühe Erkennung können oftmals der Ausbruch der Erkrankung abgewendet oder wenigstens verzögert und dadurch auch das berufliche und soziale Funktionsniveau aufrechterhalten werden. Mein Angebot richtet sich an Betroffene ab 18 Jahren.
Allgemeiner Ablauf
In der Regel sind drei Gespräche à 50 Minuten notwendig. In diesen werden ein umfassender psychischer Befund und eine ausführliche psychiatrische und allgemeine medizinische Anamnese erhoben. Zwischen den Terminen haben Sie die Zeit, einige Fragebögen, die Sie in digitaler Form erhalten, zu bearbeiten. Diese unterstützen die Diagnostik. Im letzten Termin werden die Ergebnisse besprochen, und Sie erhalten individuelle Behandlungsempfehlungen. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen ausführlichen Arztbericht, zum Beispiel zur Weiterleitung an den Hausarzt oder Psychotherapeuten. Sollte eine spezifische medikamentöse Behandlung empfohlen werden und sollten Sie dieser offen gegenüberstehen, kann diese in der Praxis erfolgen.
Inhaltlicher Schwerpunkt
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Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS)
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psychotische Erkrankung
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Affektive Erkrankung (Depression, bipolar-affektive Störung ...)
Kosten
Die Kosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um die Möglichkeit der Kostenübernahme im Vorfeld abklären zu können.