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Bunte Bücher

Psychiatrische Begutachtungen

Als medizinischer Sachverständiger werde ich mit einer Ausnahme ausschließlich für offizielle Auftraggeber wie Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versicherungen tätig. Dabei übernehme ich Begutachtungen im Zusammenhang mit allen psychiatrischen und psychosomatischen Störungsbildern erwachsener Personen.

Bei der Erstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten arbeite ich unabhängig, unparteiisch und entsprechend des aktuellen Standes der Wissenschaft. Bei der Erstellung des Gutachtens werden die im psychiatrischen, psychosomatischen und forensisch-psychiatrischen Bereich von Expertengremien und Fachgesellschaften formulierten Empfehlungen und Leitlinien beachtet.

Kontakt

Um das Gutachten zeitnah bearbeiten zu können, kontaktieren Sie mich bitte in jedem Fall mit ausreichend zeitlichem Vorlauf – insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen oder speziellen Fragestellungen. So können Details besprochen und in den meisten Fällen bereits konkrete Terminabsprachen erfolgen. Nutzen Sie den Kontaktweg Ihrer Wahl:

 

Telefon: 07531 3807106
Telefax: 07531 3504969
E-Mail (PGP-Schlüssel)

Safe-ID: DE.Justiz.f13ff635-808b-44f8-b37c-e4fa0d49222a.7fec

Aus praxisorganisatorischen Gründen bin ich am unkompliziertesten per E-Mail zu erreichen und rufe Sie zeitnah zurück, wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten mitteilen.

Schwerpunkte

  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)

  • Externe kriminalprognostische Begutachtungen

  • Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit

  • Beurteilung der Haftfähigkeit

  • Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit

  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit bei Fragen der Kindeswohlgefährdung

  • Einrichtung, Erweiterung und Aufhebung rechtlicher Betreuungen

  • Unterbringung und Zwangsbehandlung im Rahmen des Betreuungsgesetzes

  • Unterbringung und Zwangsbehandlung im Rahmen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes Baden-Württemberg

  • Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit im Rahmen gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherungen sowie privater Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Beurteilung der Leistungsverpflichtung bei Suizidhandlung im Rahmen privater Lebensversicherungen

  • Begutachtungen nach dem Opfer-Entschädigungs-Gesetz (OEG)

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Im Rahmen von Privatgutachten können Sie bei mir einzig die Begutachtung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beauftragen. Hierbei treten Sie als Betroffener formal als Auftraggeber auf, wenngleich Sie von einer Behörde, dem Landratsamt, dazu aufgefordert wurden, ein entsprechendes Gutachten beizubringen.

 

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist nur dann verwertbar, wenn es von einem Facharzt des vorgegebenen Fachgebietes erstellt wird, der über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt und gleichzeitig nicht Ihr behandelnder Facharzt ist. Diese Voraussetzungen erfülle ich.

Wenn Sie mich mit der Erstattung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens beauftragen wollen, kontaktieren Sie mich per Telefon oder E-Mail. Im nächsten Schritt schicke ich Ihnen ein ausführliches Informationsblatt zu den Rahmenbedingungen der Begutachtung. Die Honorierung erfolgt wie bei allen Gutachten entsprechend der Vorgaben des "Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten" (JVEG) in der Honorargruppe M2 (Stundensatz: 90 €). Eine Terminvereinbarung ist in der Regel kurzfristig möglich.

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